Marienpflegedienst - Diakonie Altmark West

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Marienpflegedienst

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MARIEN-PFLEGEDIENST
   - Die Hilfe in Ihrem Haus -
Pflegedienstleitung: Alexandra Kammholz

Tel: 039082-8134 (auch außerhalb der Bürozeiten)
Fax: 039082-8079
Mail: Dia.Mieste@web.de
 
 

Bürozeiten :
Montag – Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
                       Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Sie finden uns in Mieste direkt neben dem Pfarramt:
 
Marien-Pflegedienst
 
Riesebergstraße 4
39649 Mieste
 
Der Versorgungsbereich des Marien-Pflegedienstes umfasst den Bereich Mieste mit Mieste, Miesterhorst, Dannefeld, Jeseritz, Potzehne, Jerchel, Solpke, Jeggau und das Stadtgebiet der Kernstadt Gardelegen.

Leitsatz:
 "Einer trage die Last des anderen, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen."
                                                                                                                        (Galaterbrief 6,2)

Unser Anliegen ist es, dass kranke und pflegebedürftige Menschen in  ihrem häuslichen Bereich bleiben können und dort Hilfe erfahren. Für uns  ist es sehr wichtig, die individuellen Bedürfnisse eines jeden zu  achten.

Unsere Pflege ist qualitativ hochwertig durch:
 
ü  regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Teambesprechungen
 
ü  Erfahrungsaustausch und eine gute Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern in Gardelegen, Salzwedel und Stendal
 
ü  Mitarbeit in internen und externen Qualitätszirkeln
 
ü  enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Wund- und Ernährungsberatern
 
ü  Pflege nach Expertenstandards von Dekubitus, Schmerz, Sturz etc.
UNSERE LEISTUNGEN:
v  individuelle Körperpflege in der Häuslichkeit mit oder ohne Pflegestufe
v  häusliche Krankenpflege gemäß ärztlicher Verordnungen wie z.B. Injektionen, Verbandwechsel, künstliche Ernährung etc.
v  Anleitung und Beratung von Pflegebedürftigen / Angehörigen bei ihnen zu Hause
v  Hilfe bei hauswirtschaftlichen Arbeiten: Unsere Hauswirtschafterinnen reinigen die Wohnung, putzen die Fenster, waschen und bügeln die Wäsche.
v  Auf Wunsch liefern unsere Mitarbeiterinnen älteren Menschen täglich eine warme Mahlzeit (Essen auf Rädern).
v  Betreuung und Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen
v  Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
v  Hilfe bei Einkäufen, Botengängen, Begleitung bei Spaziergängen
v  Vermittlung und Zusammenarbeit mit Hausnotrufanbietern
v  Betreuung von Demenzkranken nach § 45 b SGB XI in deren Häuslichkeit

Pflegeeinsätze:
v  Wir führen beratende Gespräche mit pflegenden Angehörigen durch

Häusliche Krankenpflege:
v  Kranke Menschen jeden Alters werden von uns nach ärztlicher Verordnung gepflegt.

Altenpflege:
v  Wir geben älteren Menschen die nötige Hilfe und Pflege, die es ihnen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
 
Hauswirtschaftliche Versorgung:
v  Wir helfen im Haushalt. Unsere Hauswirtschafterinnen reinigen die Wohnung, putzen die Fenster, waschen und bügeln die Wäsche.
WAS KOSTET DAS?   Wer bezahlt unsere Dienste?

Gute Pflege kostet Geld. Da unsere Pflegeleistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, sind die Kosten für die Ambulante Pflege abhängig vom Pflegegrad und vom Umfang der Leistung, die Sie in Anspruch nehmen.
Finanziert wird die Ambulante Pflege grundsätzlich durch
·         Krankenkassen
·         oder Pflegekassen
·         Eigenfinanzierung
·         oder durch Leistungen des Sozialhilfeträgers.
 
v  Behandlungspflege
 
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungspflegeleistungen, die vom Arzt verordnet werden. Dazu zählen u.a. Injektionen, Richten und Verabreichen von Medikamenten, Kompressionstherapien, Versorgung von Dauerkathetern und Wundverbände.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege erhalten Sie von Ihrem Arzt.
 
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung (z. B. für Praxisgebühr, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Häusliche Krankenpflege) befreit sein, fallen pro Jahr für 28 Tage 10% Zuzahlung zu den Kosten der Behandlungspflege an.

v  Pflegeleistungen

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Pflegeantrag stellen.
Ihre Pflegekasse beauftragt dann den „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“, der im Rahmen eines Hausbesuches bei Ihnen die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt.
Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

v  Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Ihre Pflege z. B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde übernommen wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Die Pflegekasse erwartet von Ihnen, dass Sie bei Pflegegrad 2 oder 3 einen Pflegeberatungsbesuch halbjährlich und bei Pflegegrad 4 oder 5 einen Pflegeberatungsbesuch vierteljährlich durch einen anerkannten Pflegedienst durchführen lassen. Sie dürfen sich gerne an uns wenden. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen!
 
v  Pflegesachleistungen
 
Lassen Sie die Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erbringen, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für Leistungen der Grundpflege. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von dem für Sie genehmigten Pflegegrad ab.
 
Die verschiedenen Leistungen der Grundpflege sind im Leistungskatalog mit den zwischen den Pflegekassen und uns vereinbarten Preisen aufgelistet. Übersteigen die Kosten der Grundpflege die Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrads, rechnen wir diesen Betrag mit Ihnen persönlich ab. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Auch in diesem Fall beraten wir sie gern.
 
v  Zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem Pflegergänzungsgesetz

Seit dem 01.01.2017 hat jeder Versicherte, der einen Pflegegrad hat, einen Anspruch auf monatlich 125 EUR in Form von Dienstleistungen (dieser Betrag wird nicht ausbezahlt, es können nur haushaltsnahe Dienstleistungen abgegolten werden). Diese Leistungen können aber nur von einem Unternehmen mit der entsprechenden Zulassung geleistet und abgerechnet werden. Sprechen Sie uns gern an! Wir sind Ihnen behilflich. Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige mit Pflegegrad 1.
 
v  Stundenweise Verhinderungspflege

Sollte die Pflegeperson, die Sie zu Hause pflegt und betreut, verhindert sein, übernimmt die Pflegekasse Leistungen bis zu einer Höhe von 1.612 EUR, oder maximal 42 Tage pro Jahr. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie 6 Monate in einen Pflegegrad eingestuft sind. Sollten Sie Leistungen der Kurzzeitpflege für das laufende Kalenderjahr nicht in Anspruch oder nicht ausgeschöpft haben, können bis zu 50% in Verhinderungspflege umgewandelt werden, maximal 2.418 EUR. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung und machen Ihnen ein Angebot zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen.
 
v  Kostenübernahme bei Veränderung des Wohnumfeldes

Sollte in Ihrem Wohnumfeld eine Veränderung notwendig sein, damit die Pflege zu Hause möglich oder erleichtert wird, können Sie für solche baulichen Maßnahmen Zuschuss von maximal 4.000 EUR bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie bei der Antragstellung.
 
v  Zuschuss für die Kosten der Tagespflege

Wenn Sie sich entscheiden, zusätzlich zu den Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes auch Leistungen einer Tagespflegeeinrichtung wahrzunehmen, erhalten Sie weitere 50% der Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrads.
 
v  Zuschuss für die Kosten eines Hausnotrufsystems

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, gibt Ihre Pflegekasse Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten eines Hausnotrufsystems. Wir vermitteln Ihnen gern einen Hausnotrufanbieter.
 
v  Privatleistungen

Hauswirtschaftliche Hilfeleistungen, Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen, die von der Pflegekasse, aus welchen Gründen auch immer, nicht übernommen werden, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch direkt an. Die Kosten für gewünschte Leistungen werden im Voraus mit Ihnen besprochen, als Grundlage dient der gültige aktuelle Leistungskatalog.


UNSERE GESCHICHTE

Der Marien-Pflegedienst Mieste wurde am 1. August 1991 als Diakonie-Sozialstation Mieste des Kirchenkreises Gardelegen gegründet. Initiator der Sozialstation in dieser bewegten Zeit war der Gemeindepfarrer und ehrenamtliche Geschäftsführer Christoph Hackbeil. Als Pflegedienstleiterin übernahm Schwester Irene Beneke die Verantwortung.

Die erste Anlaufstelle befand sich in einem kommunalen Raum mit Ofenheizung in Wernitz.
Im Januar 1993 konnten die Räume in der Riesebergstraße in Mieste bezogen werden.
Schon damals waren durchschnittlich 15 Mitarbeiterinnen beschäftigt. Sie waren Schwestern, Altenpflegerinnen, Pflegehelferinnen oder Hauswirtschafterinnen.

Nach langfristigen Gesprächen kam es im Zuge der Zusammenlegung der Kirchenkreise Gardelegen, Beetzendorf und Salzwedel zur Zusammenarbeit mit dem Johanniterhaus Gardelegen e.V.. Beide gründeten als Gesellschafter am 01.01.1998 die Marien-Pfegedienst Vereinigte Diakonische Sozialstationen GmbH. Die ehrenamtliche Geschäftsführung übernahm Christoph Hackbeil, bis er durch den beruflichen Wechsel nach Halberstadt Ende 1999 von Dr. Io von Kalben abgelöst wurde.
Pflegedienstleiterin wurde Schwester Angelika Eickel, die diese Verantwortung bereits seit dem Ausscheiden von Schwester Irene Beneke im Jahr 1996 bis heute trägt.

Im Jahre 2003 wurden nach Umstrukturierungen die Gesellschafteranteile an das Diakonische Werk Altmark West e.V. mit Sitz in Salzwedel übergeben. Seit dieser Zeit bis zum Jahresende 2020 war Manfred Roth als ehrenamtlicher Geschäftsführer der Sozialstation tätig. Im Januar 2021 wurde Barbara Quast vom Vorstand des Trägervereins mit der Geschäftsführung betraut.
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